Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Werte Kunden

Vielen Dank, dass Sie mit der D. Ramseier AG zusammenarbeiten und wir Ihnen ein Angebot unterbreiten bzw. für Sie einen Auftrag ausführen dürfen. Damit keine Unklarheiten entstehen, sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) die verbindliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen mit Ihnen.

1 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die D. Ramseier AG.

1.2 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Planung und Installation von Anlagen der Gebäudetechnik und aller weiteren Tätigkeiten durch die D. Ramseier AG.

1.3 Anderslautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von der D. Ramseier AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

2 Angebot

2.1 Ein Angebot ist während der von der D. Ramseier AG genannten Frist verbindlich.

2.2 Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die D. Ramseier AG während 30 Tagen gebunden.

2.3 Zusätzliche Anforderungen, die nicht im Angebot enthalten oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.

3 Vertragsabschluss

Die folgenden Schriftstücke sind Vertragsbestandteile des Vertrages in der folgenden Rangordnung, die bei Widersprüchen gilt:

1. Das schriftlich ausgefertigte und beidseitig unterzeichnete Vertragsdokument. Ist kein schriftliches Vertragsdokument vorhanden, gilt die Offerte bzw. die Auftragsbestätigung der D. Ramseier AG.

2. Die von der Bauleitung und vom Kunden genehmigten Pläne und technischen Angaben.

3. Die Offerte der D. Ramseier AG, sofern nicht bereits in Ziff. 1 enthalten.

4. Die Norm SIA-118:2013 „Allgemeine Bestimmungen für Bauarbeiten“.

5. Die Norm SIA-118/380 „Allgemeine Bedingungen für Gebäudetechnik“.

4 Leistungen
4.1 Der Umfang der Leistungen der D. Ramseier AG (inkl. der Leistungsabgrenzung) ist im Vertragsdokument bzw. der Offerte oder der Auftragsbestätigung festgelegt.

4.2 Der Kunde ist für die Einholung von eventuell notwendigen Anträgen, Bewilligungen oder Subventionen gemäss den bau- und umweltrechtlichen oder sonstigen öffentlichen Vorschriften verantwortlich, es sei denn es erfolgte eine ausdrückliche Beauftragung der D. Ramseier AG hierfür.

5 Vergütung
5.1 Die Vergütung erfolgt entweder nach Aufwand, als Pauschalpreis oder Globalpreis und wird in der Vertragsurkunde oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung festgelegt.

5.2 Ohne abweichende Vereinbarung werden die Arbeit und das Material nach Zeit und Aufwand aufgrund der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Ansätze der D. Ramseier AG (gemäss Vertrag bzw. Offerte oder Auftragsbestätigung) in Rechnung gestellt. Reisekosten, Transportkosten und andere Nebenkosten werden dem Kunden nach Ergebnis in Rechnung gestellt.

5.3 Verlangte Überzeit und Sonntagsarbeit wird mit den üblichen Zuschlägen verrechnet, sofern nichts anderes geregelt ist.

5.4 Sofern im Vertrag oder der Offerte bzw. Auftragsbestätigung keine nicht teuerungsberechtigten Pauschalpreise vereinbart werden, behält sich die D. Ramseier AG eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Angewandt wird die Gleitpreisformel nach SIA 122, sollte das nicht möglich sein wird das Mengennachweisverfahren nach SIA 124.

5.5 Bei Global- und Pauschalpreisen erfolgt eine Preisanpassung ausserdem, wenn

a. die Arbeitstermine aus einem von der D. Ramseier AG nicht verschuldeten Grund geändert werden müssen;

b. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung erfahren haben;

c. das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Angaben oder Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Rechnungen für Installationen und Lieferungen sind zahlbar innert 30 Tagen rein netto. Bei grösseren oder über einen längeren Zeitraum dauernden Aufträgen, werden dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen in Rechnung gestellt. Diese sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der D. Ramseier AG nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.

6.2 Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine werden ohne besondere Mahnung Verzugszinsen von 5 % berechnet.

6.3 Die Preise verstehen sich, wo gesetzlich nicht anders verlangt oder explizit vermerkt, in Schweizer Franken exkl. Mehrwertsteuer.

7 Termine

7.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn dies die Parteien in der Vertragsurkunde bzw. Offerte ausdrücklich vereinbart haben.

7.2 Eine Frist ist auch dann eingehalten, wenn der bestimmungsgemässe Betrieb möglich beziehungsweise nicht beeinträchtigt ist, aber noch Nacharbeiten oder weitere Leistungen erforderlich sind.

7.3 Kann die Leistung aufgrund von Verzögerungen, die nicht die D. Ramseier AG zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so hat die D. Ramseier AG Anspruch auf eine Anpassung des Terminprogramms und auf eine Verschiebung der vertraglich festgelegten Termine.

7.4 Kein Verschulden der D. Ramseier AG liegt namentlich vor bei Verzögerungen infolge von höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, nicht voraussehbaren Baugrundverhältnissen, Umweltereignissen und bei Verspätungen, welche aufgrund von Abhängigkeiten von Dritten (zum Beispiel Lieferanten) entstanden sind.

8 Abnahme
8.1 Die Arbeiten sind vom Kunden oder seinem Beauftragten zusammen mit der D. Ramseier AG abzunehmen. Sobald dem Kunden die Abnahmebereitschaft gemeldet wird, hat er die Arbeiten innerhalb angemessener Frist zu prüfen und der D. Ramseier AG allfällige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gelten die Arbeiten als genehmigt.

8.2 Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, welche die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigten, darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die D. Ramseier AG hat derartige Mängel innert der vereinbarten Frist zu beheben. Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln kann der Kunde die Abnahme verweigern. In diesem Falle hat er der D. Ramseier AG eine angemessene Nachfrist zu gewähren, innerhalb welcher der vertragsmässige Zustand herzustellen ist. Danach ist dem Kunden die Abnahmebereitschaft erneut anzuzeigen.

9 Gewährleistung

9.1 Die D. Ramseier AG übernimmt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme der vollständig erbrachten vertraglich geschuldeten Leistung. Die Frist beginnt am Tag nach der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Kunden. Liegt kein Abnahmeprotokoll vor, gilt das Werk im Falle der Inbetriebnahme durch den Kunden oder dem Stellen der Schlussrechnung als abgenommen. Für Apparatelieferungen gilt die Gewährleistung gemäss den Bestimmungen des Herstellers

9.2 Liegt ein Mangel vor, verpflichtet sich die D. Ramseier AG, den Mangel innert angemessener Frist und auf ihre Kosten zu beheben (Nachbesserung). Erweisen sich die Arbeiten während der Gewährleistungszeit als schadhaft oder unbrauchbar und ist dies nachweislich auf mangelhafte Ausführung der Arbeiten oder auf fehlerhaftes von der D. Ramseier AG geliefertes Material zurückzuführen, so werden derartige Teile von der D. Ramseier AG innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl instandgesetzt oder ausgewechselt. Voraussetzung ist, dass ihr die Mängel während der Gewährleistungszeit und unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden.

9.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die nicht durch die D. Ramseier AG zu vertreten sind, wie beispielsweise mangelhafte Instandhaltung, natürliche Abnützung durch unsachgemässe Bedienung usw. Für daraus resultierende Schäden lehnt die D. Ramseier AG jegliche Haftung ab.

9.4 Für bauseits gelieferte Materialien und Einrichtungen übernimmt die D. Ramseier AG keine Garantie.

10 Haftung
10.1 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung der D. Ramseier AG beschränkt auf die von der D. Ramseier AG versicherten Leistungen von:

a. Betriebshaftpflicht, Integraldeckung: Garantiesumme CHF 5'000'000.- / CHF 500'000.- für Personen- und Sachschäden.

b. Baugewerbe: Garantiesumme CHF 5'000'000.- / Leistungsbegrenzung innerhalb der Garantiesumme: CHF 3'000'000.- für Ermittlungs- und Behebungsschäden, CHF 2’000'000.- für Schäden an abgenommenen Bauetappen, CHF 1'000'000.- für Vermögensschäden infolge Bauvorfällen, CHF 1'000'000.- für Vermögensschäden infolge Beschädigung oder Untergang von Werken vor der Abnahme, CHF 100'000.- für Vermögensschäden in Zusammenhang mit Verschmutzung ohne Sachschaden, CHF 20'000.- für Bevorschussung von Expertisekosten.

b. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten.

10.2 D. Ramseier AG haftet in keinem Fall für widerrechtlichen Inhalt der bei ihr gespeicherten Daten oder deren missbräuchliche Verwendung durch Dritte. Davon ausgenommen ist die vorsätzliche oder eventualvorsätzliche Beteiligung.

10.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.

10.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

10.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der D. Ramseier AG verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.

11 Eigentum, Schutz- und Nutzungsrechte

Pläne, Berechnungen, Kostenvoranschläge usw. sind Eigentum der D. Ramseier AG. Ohne Einwilligung ist die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt. Werke und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der D. Ramseier AG.

12 Datenschutz
12.1 Die D. Ramseier AG erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

12.2 Die D. Ramseier AG speichert und verarbeitet diese Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung der vertraglichen Leistungen und die Erstellung von neuen und auf diese Leistungen bezogenen Angeboten.

12.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der D. Ramseier AG vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der D. Ramseier AG für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der D. Ramseier AG verwendet werden können.

12.4 Die D. Ramseier AG ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

12.5 Die D. Ramseier AG sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

13 Abtretungsverbot

Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der D. Ramseier AG an Dritte abtreten.

14 Rechtsgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ungewollte Regelungslücke herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer solchen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer regelungsbedürftigen Lücke soll eine rechtswirksame Bestimmung treten, welche die Parteien unter angemessener Berücksichtigung ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie Sinn und Zweck des Vertrages im Hinblick auf eine solche Regelungslücke vereinbart hätten.

15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es findet schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird das Regionalgericht Emmental-Oberaargau als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

10.06.2022, D. Ramseier AG